Für den Antrag wichtig:


Der Schriftdolmetscher ist: „Kommunikationshilfe für Schwerhörige gemäß SGB IX sowie dem Bundes- und Landes-Gleichstellungsgesetz“.

Gerne sende ich Ihnen Antragsformulare zu. Sie finden sie aber auch unter "Formulare".


Was muss ich beachten?


Dauert der Einsatz länger als eine Stunde, begleiten Sie in der Regel zwei Schriftdolmetscher, um Ihnen die bestmögliche Qualität bieten zu können, denn Schriftdolmetschen erfordert eine sehr hohe Konzentrationsleistung.


Schriftdolmetscher sind einer Berufs- und Ehrenordnung verpflichtet. Das bedeutet:
sie unterliegen der absoluten Schweigepflicht und wahren den Datenschutz. Zudem bin ich Mitglied im Schriftdolmetscherverein in Nordrhein-Westfalen e.V.

 

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